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Unternehmensgrundsätze

Unternehmensgrundsätze der „Landleben Ambulanter Pflegedienst GbR“ – für die Vermittlung von Pflegefachkräften aus Herkunftsländern außerhalb der EU – (in der Fassung vom 01.08.2022)

1. Bekenntnis zu fairer und ethisch vertretbarer Vermittlungspraxis

 

Faire Vermittlung:

Die „Landleben Ambulanter Pflegedienst GbR“ bekennt sich zur Beachtung des rechtlichen Rahmens, insbesondere den Anforderungen des deutschen Arbeits-, Aufenthalts- und Sozialrechts und verpflichtet sich, darauf zu achten, dass nur solche arbeitsvertraglichen Vereinbarungen mit Pflegefachkräften geschlossen werden, die den Anforderungen des deutschen Arbeitsrechts (Individual- und Kollektivarbeitsrecht) entsprechen.

 

Zudem wird die „Landleben Ambulanter Pflegedienst GbR“ für die Pflegefachkräfte auf gute Arbeitsbedingungen nach deutschen Standards und auf ein diskriminierungsfreies zukünftiges Arbeitsumfeld hinwirken. Für die „Landleben Ambulanter Pflegedienst GbR“ steht bei der fairen Vermittlung auch im Mittelpunkt, dass die Pflegefachkräfte in Deutschland ein selbstbestimmtes und freiheitsgeprägtes Leben beginnen können, insbesondere auch in Ausübung ihrer Glaubens- und Vereinigungsfreiheit sowie der Verwirklichung ihres Persönlichkeitsrechts.

 

Fair ist dabei nur eine Vermittlungspraxis, die zu vermittelnde Pflegefachkräfte nicht über Gebühr belastet und sie damit nicht in (Lebens-)Situationen drängt, die im Verzicht bzw. der Einbuße ihrer Rechte und Rechtspositionen resultiert.

 

Ethisch vertretbare Vermittlung:

Die im Herbst 2021 vom EU-Parlament und dem Rat der EU beschlossene neue Hochqualifizierten-Richtlinie macht deutlich, dass in (Entwicklungs-)Ländern keine aktive Anwerbepolitik in Bereichen erfolgen soll, in denen vor Ort ein Arbeitskräftemangel besteht. Die Erzeugung von „Brain-Drain“ durch eine Anwerbung bzw. Vermittlung aus solchen Ländern und in solchen Berufen ist unethisch (vgl. auch 41. Erwägungsgrund der Richtlinie). [1]

 

Die „Landleben Ambulanter Pflegedienst GbR“ bekennt sich daher dazu, keine Vermittlung aus Drittstaaten vorzunehmen, in denen ein Mangel an Arbeitskräften im Bereich der Gesundheitspflege besteht, so dass eine Vermittlung der Pflegekräfte nach Deutschland diesen Mangel verstärken würde.

 

Weiterhin wird die „Landleben Ambulanter Pflegedienst GbR“ auch keine Vermittlung durchführen oder befürworten, die den Rechten und Rechtspositionen der Pflegefachkräfte abträglich ist. Hierfür wird die „Landleben Ambulanter Pflegedienst“ geeignete Prüfprozesse etablieren, insbesondere hinsichtlich der Zusammenarbeit mit Kooperationspartnerinnen und Kooperationspartnern im Ausland, hinsichtlich des Verhaltens und des Auftretens der Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber gegenüber den Pflegefachkräften und auch hinsichtlich der Auswahl der eigenen Auftraggeberinnen und Arbeitgeber.

 

Es ist der „Landleben Ambulanter Pflegedienst GbR“ äußerst wichtig, im Rahmen der Vermittlungstätigkeit der Fachkräfte aus Drittstaaten einen würde- und respektvollen Umgang zu pflegen, der zudem die Verantwortung für das Gemeinwohl berücksichtigt.

 

2. Bekenntnis zum sog. Verhaltenskodex der WHO für die internationale Anwerbung von Gesundheitsfachkräften („WHO-Kodex“) [2]

 

Die „Landleben Ambulanter Pflegedienst GbR“ begreift sich als Akteur im Sinne von Nr. 2.1 des WHO-Kodex, in dessen Verantwortlichkeit die Umsetzung des WHO-Kodex liegt und bekennt sich zu seinen Inhalten. Dies betrifft im Besonderen:

  • die Vermittlung und Anwerbung von Pflegefachkräften im Einklang mit den Grundsätzen der Transparenz, Fairness und Förderung der Nachhaltigkeit der Gesundheitssysteme in den Entwicklungsländern (Nr. 3.5 des WHO-Codes)

  • den transparenten Umgang gegenüber den Pflegefachkräften hinsichtlich der vertraglichen Verpflichtungen der Fachkräfte aus ggf. bestehenden Arbeitsverträgen in ihrem Herkunftsland (Nr. 4.2 des WHO-Codes)

  • und die Berücksichtigung der Grundsätze und Verantwortlichkeiten des Kodex bei allen vermittelten Arbeitsverhältnissen unabhängig von der Laufzeit des jeweiligen Arbeitsverhältnisses (Nr. 4.7 des WHO-Kodex).

 

3. Bekenntnis zur Kostenfreiheit für Vermittlung nach Employer Pays-Grundsatz und Einschränkung von Bindungsklauseln

 

Bekenntnis zur Kostenfreiheit für Vermittlung:

Fair ist nach Ansicht der „Landleben Ambulanter Pflegedienst GbR“ eine Vermittlung, die die Pflegefachkräfte aus Drittstaaten auch finanziell nicht über Gebühr hinaus belastet und die auch nicht auf Preisgabe eigener Rechte und Rechtspositionen drängt. Die „Landleben Ambulanter Pflegedienst GbR“ bekennt sich daher zur Kostenfreiheit der Vermittlungsleistungen gegenüber der Pflegefachkraft und stellt durch die vertraglichen Vereinbarungen sicher, dass ausschließlich die zukünftige Arbeitgeberin / der zukünftige Arbeitgeber die Vergütung der Vermittlung übernimmt.

 

Employer Pays-Grundsatz:

Die „Landleben Ambulanter Pflegedienst GbR“ bekennt sich ausdrücklich zum „Employer pays-Grundsatz“ und wird durch die vertraglichen Vereinbarungen mit ihren Auftraggeberinnen und Auftraggebern sicherstellen, dass eine Umsetzung dieses Grundsatzes erfolgt.

 

Der „Employer pays-Grundsatz“ betrifft Gebühren, Abgaben, Kosten, Veranlagungen oder sonstige finanzielle Verpflichtungen (zusammen: „Kosten“) im Zusammenhang mit dem Vermittlungsprozess, die – unabhängig von der Art und Weise oder dem Zeitpunkt ihrer Fälligkeit – gegenüber der Pflegefachkraft erhoben werden. Grundsätzlich werden insbesondere für folgende Leistungen keine Kosten erhoben:

  • Organisation von Vorstellungsgesprächen

  • die Beantragung von aufenthalts- und/oder arbeitsrechtlichen Erlaubnissen (einschließlich von Visa) sowie die Beantragung von (Aus-)Reiseerlaubnissen

  • etwaige Dokumentationsdienste, einschließlich notarieller Beglaubigung und Übersetzung

  • Einholung von medizinischen Gutachten sowie Gebühren für Hintergrund-, Referenz- und Sicherheitsüberprüfungen

  • den Transport und den Aufenthalt für die Reise aus dem Drittstaat nach Deutschland, einschließlich der genutzten Transportmittel oder Unterbringung bis zum Bezug einer Wohnung in Deutschland

  • die Prüfung von sprachlichen und inhaltlichen Fähigkeiten bzw. Fertigkeiten vor oder nach der Ankunft sowie die Schulung derselben

 

Einschränkung der Verwendung von sog. Bindungsklauseln:

Des Weiteren wird die „Landleben Ambulanter Pflegedienst GbR“ vertraglich mit den jeweiligen Auftraggeberinnen und Arbeitgebern vereinbaren, dass – für den Fall der Beendigung der Tätigkeit der Pflegefachkraft bei den jeweiligen Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern – sog. „Bindungsklauseln“  zur Erstattung von Kosten für die Migration der Pflegefachkraft nach Deutschland (einschl. der Vermittlungskosten) und von Kosten ihrer Aus- und Weiterbildung in Deutschland nur in einem Umfang getroffen werden dürfen, der nach den Grundsätzen des deutschen Arbeitsrechts zulässig ist.

 

Entsprechendes gilt für die vertraglichen Beziehungen der „Landleben Ambulanter Pflegedienst GbR“ mit Kooperationspartnerinnen und Kooperationspartnern im Ausland, insbesondere Sprachschulen oder Drittunternehmen, mit denen die jeweilige Pflegefachkraft die Durchführung einer Sprachausbildung vereinbart.

 

Die „Landleben Ambulanter Pflegedienst GbR“ wird geeignete Prüfungsprozesse etablieren und entsprechende Vertragsklauseln in Verträge mit Kooperationspartnerinnen und Kooperationspartner in Drittstaaten aufnehmen, die dies sicherstellen sollen.

 

4. Rechte und Rechtspositionen der zu vermittelnden Pflegefachkräfte

 

Die „Landleben Ambulanter Pflegedienst GbR“ hat ihre eigenen Unternehmensgrundsätze auf der Grundlage internationaler Abkommen und Leitlinien entwickelt, deren erklärte Zielsetzung der Schutz der Rechte und Rechtspositionen von Pflegefachkräften im Kontext internationaler Vermittlung ist.

 

Dazu zählen internationale Menschenrechtskonventionen wie der Internationale Pakt über bürgerliche und politische Rechte [3] sowie der internationale Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte [4] jeweils vom 16. Dezember 1966.

 

Auch die Erklärung der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) über grundlegende Prinzipien und Rechte bei der Arbeit aus dem Juni 1998 [5] sowie die Allgemeinen Prinzipien und operativen Leitlinien für eine faire Anwerbung, die die ILO definiert hat, sind für die „Landleben Ambulanter Pflegedienst GbR“ wichtig. [6] Des Weiteren verweist die „Landleben Ambulanter Pflegedienst GbR“ auf die sog. Fair Recruitment Initiative (FRI) der ILO, [7].

 

Schließlich orientiert sich die „Landleben Ambulanter Pflegedienst GbR“ auch an den sog. International Recruitment Integrity System (IRIS) – Standards der Internationalen Organisation für Migration (IOM) und deren praktischen Vorschlägen [8], unter welchen Voraussetzungen und mit welchen Zielsetzungen die internationale Fachkräftegewinnung erfolgen sollte.

 

5. Aktualität der Unternehmensgrundsätze

 

Die „Landleben Ambulanter Pflegedienst GbR“ wird ihre Unternehmensgrundsätze quartalsweise, beginnend ab dem 1. April 2022, in Hinblick auf die Aktualität des Sach- und Rechtsstands sowie unter Berücksichtigung der Prüfungsprozesse zur Einhaltung ihrer Selbstverpflichtung überpüfen und bei Bedarf anpassen.

 

 

6. Sprachfassungen

 

Die „Landleben Ambulanter Pflegedienst GbR“ stellt ihre Unternehmensgrundsätze nicht nur in deutscher Sprache, sondern auch in der Verkehrssprache Englisch zur Verfügung.

* * *

Quellen

 

[1] Inzwischen im Amtsblatt der EU veröffentlicht; https://op.europa.eu/en/publication-detail/-/publication/4e281c8d-37c1-11ec-8daf-01aa75ed71a1/language-de/format-PDF

 

[2] Englischsprachig bezeichnet als „WHO Global Code of Practice on the International Recruitment of Health Personnel“, abrufbar über die Webseite der WHO unter folgendem Link: https://www.who.int/hrh/migration/code/WHO_global_code_of_practice_EN.pdf

 

[3] Abrufbar über die Webseite der UN unter folgendem Link: https://www.ohchr.org/en/professionalinterest/pages/ccpr.aspx

[4] Abrufbar über die Webseite der UN unter folgendem Link: https://www.ohchr.org/en/professionalinterest/pages/cescr.aspx

 

[5] Abrufbar über die Webseite der ILO unter folgendem Link: https://www.ilo.org/declaration/thedeclaration/textdeclaration/WCMS_716594/lang--en/index.htm

 

[6] Abrufbar über die Webseite der ILO unter folgendem Link: https://www.ilo.org/global/topics/fair-recruitment/WCMS_536755/lang--en/index.htm

 

[7] Abrufbar über die Webseite der ILO unter folgendem Link: https://www.ilo.org/global/topics/fair-recruitment/WCMS_817166/lang--en/index.htm

 

[8] Abrufbar über die Webseite der IOM unter folgendem Link: https://iris.iom.int/sites/g/files/tmzbdl201/files/documents/IRIS%20Standard%20Report%20.pdf

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